Beschreibung
Der Kurs "Arbeitsverhältnis Praktisches Arbeitsrecht I" bietet dir eine praxisnahe Einführung in die komplexe Welt des Arbeitsrechts. In einer Zeit, in der sich die Arbeitsbedingungen ständig ändern und rechtliche Fragen im beruflichen Alltag immer wichtiger werden, ist es entscheidend, über fundierte Kenntnisse im Arbeitsrecht zu verfügen. Dieser Kurs ist speziell darauf ausgelegt, dir die notwendigen Informationen und Werkzeuge an die Hand zu geben, um sicher und kompetent in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten agieren zu können. Du wirst lernen, welche Rechtsgrundlagen für Arbeitsverhältnisse gelten, und wie Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen in der Praxis funktionieren. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Kurses ist der Arbeitsvertrag selbst: Wir werden die Unterschiede zwischen einem freien Dienstvertrag, einem Werkvertrag und einem klassischen Arbeitsvertrag beleuchten. Ein zentrales Thema ist das Günstigkeitsprinzip, das dir hilft, die Vorzüge und Herausforderungen verschiedener Vertragsarten zu verstehen. Zudem werden wir die Formvorschriften und die verschiedenen Arten von Arbeitnehmern, wie geringfügig Beschäftigte und befristete Mitarbeiter, ausführlich behandeln. Auch die Themen Betriebsübernahme, Bildungskarenz und Altersteilzeit werden nicht zu kurz kommen. Du wirst erfahren, welche rechtlichen Rahmenbedingungen hier gelten und wie du diese in deinem Arbeitsumfeld anwenden kannst. Ein weiteres Highlight des Kurses ist das Solidaritätsprämienmodell, das dir zeigt, wie du Förderungen und finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen kannst. Außerdem erhältst du wertvolle Informationen über den Dienstzettel und seine Bedeutung für das Arbeitsverhältnis. Der Kurs richtet sich an alle, die im Personalwesen tätig sind oder sich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen möchten. Ob du Personalverantwortlicher, Personalverrechner oder Mitglied eines Betriebsrates bist – hier findest du praxisnahe Antworten auf deine Fragen und kannst dein Wissen erweitern. Die Teilnahme an diesem Seminar ist auch eine mögliche Fortbildung gemäß § 33 Abs. 3 BibuG, sodass du deine Weiterbildungskosten möglicherweise zurückholen kannst. Zudem bieten wir Inhouse-Trainings an, die auf die spezifischen Bedürfnisse deines Unternehmens abgestimmt sind. Lass uns gemeinsam in die Welt des Arbeitsrechts eintauchen und deine Kenntnisse auf das nächste Level heben!
Tags
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Kurs Details
Der Kurs richtet sich an Personalverantwortliche, Personalverrechner und Betriebsräte, die ihre Kenntnisse im Arbeitsrecht erweitern möchten. Auch Personen, die in der Personalabteilung tätig sind oder sich beruflich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinandersetzen, sind herzlich willkommen. Darüber hinaus ist der Kurs für alle geeignet, die Interesse an den rechtlichen Rahmenbedingungen von Arbeitsverhältnissen haben.
Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst alle Gesetze, Vorschriften und Regelungen, die die Arbeitsbedingungen, die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen betreffen. In diesem Kurs wirst du die Grundlagen des Arbeitsrechts kennenlernen und verstehen, wie diese in der Praxis angewendet werden. Dabei spielen Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und individuelle Arbeitsverträge eine zentrale Rolle.
- Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen einem Arbeitsvertrag, einem freien Dienstvertrag und einem Werkvertrag?
- Erkläre das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht.
- Welche Formvorschriften müssen bei der Erstellung eines Arbeitsvertrages beachtet werden?
- Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für geringfügig Beschäftigte?
- Welche Informationen sind im Dienstzettel enthalten und warum sind sie wichtig?
- Was versteht man unter Betriebsübernahme im Arbeitsrecht?
- Welche Möglichkeiten zur Weiterbildung gibt es gemäß § 33 Abs. 3 BibuG?
- Erkläre die Bedeutung von Bildungskarenz und Altersteilzeit.
- Was ist das Solidaritätsprämienmodell und wie funktioniert es?
- Welche Rolle spielen Betriebsvereinbarungen im Arbeitsrecht?