Alles, was Recht ist – der Direktberater als Gewerbetreibender
Durchgeführt von WIFI Oberösterreich
Beschreibung
In diesem Seminar lernst du alles Wichtige über die Rolle des Direktberaters im Gewerbe. Die Inhalte umfassen Themen wie die Gewerbeordnung, Konsumentenrechte im Direktvertrieb, sowie Fernabsatz und Internetpräsentation. Du wirst auch mit Wettbewerbs- und Werberecht vertraut gemacht und erhältst Einblicke in das Sozialversicherungsrecht. Zudem werden die Abgrenzungskriterien zwischen Unternehmer:in und Dienstnehmer:in behandelt. Dieses Seminar ist Teil einer umfassenden Seminarreihe, die dir die Möglichkeit bietet, deine Kenntnisse im Direktvertrieb zu vertiefen und aufzufrischen.
Tags
#Rechtliche-Grundlagen #Verkauf #Sozialversicherungsrecht #Gewerbeordnung #Wettbewerbsrecht #Direktvertrieb #Direktberater #Konsumentenrechte #Fernabsatz #InternetpräsentationTermine
Kurs Details
Personen, die in den Direktvertrieb einsteigen möchten Erfahrene Direktberater:innen, die ihr Wissen aktualisieren wollen Studierende im Bereich Vertrieb Fachkräfte, die sich mit Gewerberecht auseinandersetzen möchten Interessierte an Konsumentenrechten
Das Seminar behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Direktberater:innen im Gewerbe. Es vermittelt Kenntnisse über die Gewerbeordnung, Rechte der Konsumenten im Direktvertrieb und die Regeln für Fernabsatz. Teilnehmer:innen erfahren, wie sie ihre Internetpräsentation und Verkaufsstrategien rechtssicher gestalten können. Zudem wird das Sozialversicherungsrecht erläutert, um die Beziehung zwischen Direktvertriebsunternehmen und Direktberater:innen zu klären. Die Inhalte sind darauf ausgerichtet, sowohl Einsteigern als auch erfahrenen Berater:innen praxisnahe Informationen zu bieten.
- Was sind die wesentlichen Punkte der Gewerbeordnung im Direktvertrieb?
- Welche Rechte haben Konsumenten im Fernabsatz?
- Wie unterscheidet sich ein Unternehmer:in von einem Dienstnehmer:in?
- Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für Internetpräsentationen im Direktvertrieb?
- Was sind die Grundzüge des HVertrG?